der Firma Tiek- Transport und Kurierdienst
Inhaber Markus Tiek, Baumschulenweg 13, 49716 Meppen für den Geschäftszweig „EL-Box“
1. Allgemein
a.
Allen Angeboten und Leistungen Firma Tiek- Transport und Kurierdienst für den Geschäftszweig „EL-BOX“ (im Folgenden „EL-BOX“) liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b.
Mit „Kunde“ wird im Folgenden der Vertragspartner von EL-BOX bezeichnet. Dies gilt unabhängig von dem konkret vorliegenden Rechtsverhältnis.
c.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie nicht mit nicht zur Vertretung bevollmächtigten Mitarbeitern von EL-BOX vereinbart werden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt für Weisungen des Kunden.
2. Vertragsgegenstand
a)
EL-BOX stellt dem Kunden an dem mit dem Kunden vereinbarten eine Lagerbox in einem Anhänger zum Beladen zur Verfügung. Der Kunde belädt die Lagerbox und verschließt diese mit seinem eigenen Anhängeschloss, welches bei EL_BOX erworben werden kann. Während der Beladung verbleibt die Lagerbox auf dem Anhänger. Nach der Beladung der Lagerbox wird diese von EL-BOX zur Lagerhallte von EL-Box verbracht und dort eingelagert. Nach Ablauf der Mietzeit wird die Lagerbox von EL-BOX wieder zu dem mit dem Kunden vereinbarten Ort verbracht und dort von dem Kunden entleert, falls die Lagerbox nicht bereits während der Mietzeit entleert wurde. Abhol- und Rückgabeort für die Lagerbox richten sich grundsätzlich nach der vom Kunden in Textform angegebenen Anschrift.
b) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet EL-BOX keine weiteren Leistungen, als die Bereitstellung der Lagerbox in einem Anhänger zum Be- und Entladen am Abholort und die Lagerung in ihrem Lager.
3. Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag des Kunden mit EL-Box kommt wie folgt zustande:
Der Kunde fragt die Leistungen von EL-Box per E-Mail oder fernmündlich an und vereinbart mit EL-Box einen Termin. EL-Box wird zu dem abgesprochenen Termin mit der mobilen Lagerbox bei dem Kunden erscheinen. EL-BOX legt den konkreten Vertragstext nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Belehrung über das Widerrufsrecht bei dem
abgesprochenen Termin dem Kunden vor. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung beider Vertragsparteien zustande.
4. Lagerhalle
a) Die verschlossene Lagerbox wird von EL-BOX in einer Lagerhalle eingelagert. Die Lagerhalle ist nicht klimatisiert. Die Lagerhalle wird frostsicher beheizt.
b) Der Kunde kann die Lagerhalle, in die die Lagerbox verbracht wird, vor der Einlagerung nach terminlicher Vereinbarung in Augenschein nehmen. Falls er hiervon nicht Gebrauch macht, ist die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus dem Zustand der Halle resultieren ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nur, soweit die Lagerhalle von EL_BOX während der Vertragslaufzeit in dem Zustand erhalten wurde, den er bei Inaugenscheinnahme durch den Kunden hatte. Falls er die Lagerhalle in Augenschein genommen hat und hiernach nicht unverzüglich Mängel bezogen auf die Lagerhalle rügt, bestätigt er, dass die Lagerhalle für die Einlagerung der Lagerbox geeignet ist und Mängel der Lagerhalle bezogen auf die Einlagerung der Lagerbox nicht vorhanden sind.
c) Der Kunde hat werktags zwischen 08:00 und 18.30 Uhr Gelegenheit, die Lagerhalle zu betreten und seine Lagerbox zu öffnen, sofern er mindestens einen Tag vorher einen entsprechenden Termin vereinbart hat.
d) Rauchen und die Benutzung von offenem Licht und Feuer ist in der Lagerhalle verboten. Gegenstände gem. 5 b) dürfen nicht mit in die Lagerhalle gebracht werden.
5. Lagerbox
a)
Der Kunde hat sich durch Inaugenscheinnahme der Lagerbox davon überzeugt, dass die Lagerbox für die Einlagerung seines Lagergutes vollumfänglich geeignet ist und dass Mängel nicht vorhanden sind.
b) Folgende Güter dürfen nicht in der Lagerbox eingelagert werden:
c) Der Kunde bestätigt, dass er rechtmäßiger Eigentümer und/oder rechtmäßiger Besitzer der eingelagerten Gegenstände ist.
d) Der Kunde verpflichtet sich, EL-BOX unverzüglich zu unterrichten, wenn die eingebrachten Sachen von Dritten gepfändet werden. Soweit EL-BOX das Vermieterpfandrecht ausübt, ist sie berechtigt, eine Aufstellung der im Mietobjekt eingelagerten Gegenstände zu fertigen und, falls der Kunde die Lagerbox nicht freiwillig öffnet, diese selber zu öffnen, soweit sie sie danach wieder verschließt.
e) Der Kunde ist allgemein dafür verantwortlich, dass sein Lagergut oder das Lagergut der anderen Kunden nicht dadurch beschädigt wird, dass die eingelagerten Gegenstände von Ungeziefer, Feuchtigkeit usw. befallen sind oder befallen werden können.
f) Die Lagerbox wird vom Kunden verschlossen. Nur er behält den Schlüssel im Besitz. EL-BOX ist berechtigt, das Mietobjekt zu öffnen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass gegen die vorstehende Vereinbarung verstoßen wird, eine schnelle Kontaktaufnahme zum Kunden scheitert und dem Kunden selbst oder den anderen Kunden/EL-BOX ein Schaden droht; hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.
g)
Der Kunde ist verpflichtet, die Lagerbox zum Ende des Vertragsverhältnisses in einem geräumten und sauberen Zustand zu hinterlassen.
6. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
a) Wenn zwischen den Vertragsparteien eine Vertragslaufzeit nicht ausdrücklich vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
b) Eine ordentliche Kündigung ist für beide Parteien in Textform mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende möglich.
7. Belehrung über das Widerrufsrecht bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen:
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von EL-Box oder unter der ausschließlichen Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, steht Ihm ein Widerrufsrecht entsprechend der folgenden Belehrung zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Tiek - Transport u. Kurierdienst,
Inhaber: Markus Tiek,
Baumschulenweg 13,
49716 Meppen,
Telefax: +49 (0) 59 31 - 84 88 80,
E-Mail: info@tiek-meppen.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
8. Preise, Mietdauer, Bezahlung, Aufrechnung, Vorsteuer
a) Alle Leistungsdarstellungen von EL-BOX auf der Webseite stellen keine verbindlichen Leistungsangebote dar, sondern dienen lediglich zur Information des Kunden in Bezug auf seine Auftragserteilung. Rechtsverbindlich sind die Preise, die sich aus dem von beiden Parteien unterzeichneten Vertragstext ergeben.
b) Die Höhe des Mietentgeltes ist im Mietvertrag geregelt.
c) Die Mindestmietdauer beträgt 2 (zwei) Wochen und die Abrechnungsperiode beträgt, wenn nicht umseitig anders geregelt, 4 (vier) Wochen.
d)
Die erste Mietzahlung ist bei Mietbeginn fällig und umfasst die erste Abrechnungsperiode. Die Fälligkeit der folgenden Abrechnungsperioden richtet sich nach dem Mietvertrag.
e)
Zahlungen werden zuerst auf sonstige Kosten und Nebenkosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Mietforderung angerechnet.
f)
Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von EL-BOX ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder vom Vermieter nicht bestritten wird.
g)
Geschäftskunden, die umseitig die Vorsteuerabzugsberechtigung erklärt haben, erklären sich auf Wunsch des Vermieters bereit, den qualifizierten Nachweis zu erbringen, daß die angemieteten Flächen/Abteile ausschließlich für Zwecke verwendet werden, die gem § 15 USTG zum(vollständigen) Vorsteuerabzug berechtigen.
h)
Bei Bezahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde EL-BOX die Genehmigung, den Betrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Eingehende Zahlungen können lediglich von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptiert werden. EL-BOX übernimmt keine Geld-Transaktionskosten aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Wenn die Zahlung aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen (z.B.: falsche Kontonummer, Unterdeckung des Kontos) nicht durchgeführt werden kann, behält sich EL-BOX vor, dem Kunden anfallende Fremdgebühren zu verrechnen.
i)
Im Falle von SEPA-Lastschriften wird die Frist für die Vorabankündigung bei erstmaligen Lastschriften eines SEPA-Basismandates auf bis zu fünf (5) Bankarbeitstage, bei wiederkehrenden Lastschriften eines SEPA-Basismandates auf bis zu zwei (2) Bankarbeitstage und bei Lastschriften eines SEPA-Firmenmandates auf bis zu einem (1) Bankarbeitstag verkürzt.
j)
Zahlungsverzug und dessen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Mietkaution
a)
Der Kunde ist verpflichtet, bei Unterzeichnung des Mietvertrages das 6-fache einer Wochenmiete als unverzinsliche Kaution zu hinterlegen.
b) Diese Kaution wird von EL-BOX spätestens 21 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Zinsen rückerstattet, jedoch reduziert um jenen Betrag der notwendig ist, um:
10. Haftung
a) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen EL-BOX, unabhängig von der Art und unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn EL-BOX, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von EL-BOX haben die zu Grunde liegende Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
b) Die Haftung ist der Höhe nach wie folgt begrenzt:
Die unter a) und b) Haftungsbeschränkungen gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Sollte der Kunde EL-BOX unter die Ausschlüsse in 5 b) fallendes Gut übergeben oder in der Box einlagern, und entsteht an dieser Sendung ein Schaden, der nach den Umständen nur aus der zu dem Ausschluss führenden Eigenschaft der Sendung entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus der Realisierung dieser Gefahr entstanden ist.
c) Schäden an dem eingelagerten Gut sind bei der Übergabe der Lagerbox im Rahmen der Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden zu rügen. Bei Unterlassung einer Rüge, wird vermutet, dass der Schaden bei Übergabe an den Kunden noch nicht vorhanden war.
e) Der Kunde haftet EL-BOX für alle Schäden, die aus einer unter die Ausschlüsse in 5 b) fallenden Sendung resultieren. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S. des § 13 BGB handelt, gilt dies nur, sofern ihn ein Verschulden trifft.
11. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
EL-BOX hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solch wichtiger Grund ist insbesondere,
a) EL-BOX hat das Recht wegen sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, mit deren Ausgleich sich der Auftraggeber in Verzug befindet, sein Vermieterpfandrecht an den vom Auftraggeber eingelagerten Gegenständen – auch wenn die Einlagerung nur vorübergehend erfolgt – geltend zu machen.
b) Dieses Recht steht EL-BOX bereits während des Mietverhältnisses zu, soweit es zur Abdeckung der Forderungen von EL-BOX erforderlich ist.
c) Macht EL-BOX von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch, ist der Auftraggeber verpflichtet, EL-BOX Auskunft über die eingelagerten, in seinem Eigentum stehenden Lagergegenstände zu erteilen und auf Aufforderung von EL-BOX, diesem die eingelagerten Gegenstände zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.
d) Macht EL-BOX von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch und beginnt der Auftraggeber die eingelagerten Gegenstände zu entfernen, ist EL-BOX berechtigt, der Entfernung zu widersprechen und durch geeignete Maßnahmen die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenstände in Besitz zu nehmen.
e) EL-BOX ist berechtigt, nach Verkaufsandrohung mit Fristsetzung die eingelagerten Gegenstände im Wege des freihändigen Verkaufs oder der öffentlichen Versteigerung zum Ausgleich seiner Forderungen zu verwerten.
13. Beauftragung Dritter
EL-BOX kann weitere Unternehmer zur Durchführung des Auftrages beauftragen.
14. Schadensersatzansprüche von EL-BOX
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass weder die Lagerbox noch der Anhänger durch den Ladevorgang beschädigt werden. Auftretende Beschädigungen sind EL-BOX unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet EL-BOX für Beschädigungen der Lagerbox und der Lagerhalle, die durch ihn oder die eingelagerten Gegenstände verursacht worden sind, soweit er dies zu vertreten hat.
15. Datenschutz
a) EL-BOX erhebt im Rahmen des Mietvertrages mit dem Kunden dessen Daten. EL-BOX beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes. Ohne Einwilligung des Kunden wird EL-BOX Bestands- und Nutzungsdaten, wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Bankverbindung, des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
b) Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden wird EL-BOX die Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen und nicht an Dritte weitergeben.
c) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten, deren Änderung oder Löschung zu verlangen. Hierzu genügt eine E-Mail an info@tiek-meppen.de. Veranlasst der Kunde die Löschung seiner Daten während der Vertragslaufzeit, kann die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung nicht gewährleistet werden.
16. Schlichtungsverfahren nach VSBG
EL-BOX ist nicht verpflichtet an Schlichtungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen und wird sich auch nicht auf freiwilliger Basis daran beteiligen.
17. Schlussbestimmungen
a) Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Adresse EL-BOX unverzüglich mitzuteilen. Die Tatsache, dass EL-BOX die Adresse des Kunden nicht bekannt ist, wird vermutet, wenn ein von EL-BOX an den Kunden an dessen letzte angegebene Adresse gerichtetes Einwurf-Einschreiben mit dem Vermerk „unzustellbar“ zurückkommt oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt unter der letzten angegebenen Adresse des Kunden ohne Erfolg ist.
b) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden.
e) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
d) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist der Geschäftssitz von EL-BOX alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein, so hat das nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Klauseln oder deren Teilen treten vielmehr die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
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